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06.10.2009 01:05 von teamredaktion
Betreff:
Vorlage einer Eröffnungsplanbilanz des „Stadtkonzerns“ Saarbrücken auf den 01.01.2010
Beschlussvorschlag :
Die Verwaltung wird im Hinblick auf die ab 01.01.2010 geltende Verpflichtung zur Einführung der doppelten Buchhaltung (Doppik) gebeten, schnellstmöglich eine Eröffnungsplanbilanz nach den hierfür maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften für den „Stadtkonzern“ Saarbrücken vorzulegen.
Begründung:
Die Landeshauptstadt Saarbrücken muss mit Wirkung zum 01.01.2010 ihr Rechnungswesen auf die doppelte Buchhaltung umstellen. Dieser Aspekt ist seit langem bekannt, ohne dass für die notwendigen Umstellungen mit entsprechendem Vorlauf die notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden. Die diesbezügliche Frage an den Finanzdezernenten in der Stadtratssitzung vom 25.08.2009 wurde nicht mit einem klaren Termin beantwortet.
Der derzeitige Finanzdezernent scheidet mit Wirkung zum 31.12.2009 aus dem Amt. Laut Pressemitteilungen soll der Kandidat für das Bürgermeisteramt das Finanzdezernat „mit übernehmen“. Auf Grund seiner Ausbildung und beruflichen Entwicklung ist nicht erkennbar, dass dieser Kandidat über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse im Bereich der Rechnungslegung verfügt. Eine Plan- bzw. Eröffnungsbilanz per 01.01.2010 ist die unverzichtbare Entscheidungsgrundlage für die Mandatsträger im Hinblick auf eine verantwortliche Ausgabenpolitik der Landeshauptstadt.
Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt ist schnellstmöglich in einer Eröffnungsplanbilanz abzubilden, die Grundlage der Eröffnungsbilanz per 01.01.2010 sein muss. In diese Eröffnungsplanbilanz müssen vor allen Dingen alle Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften nach den Bilanzierungsgrundsätzen der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit einbezogen werden. Nur eine solche Planbilanz ermöglicht eine sachgerechte und verantwortliche Entscheidung über den zur Beschlussfassung anstehenden 3. Nachtragshaushalt. Mit dem 3. Nachtragshaushalt wird der vierte Versuch unternommen, für das Haushaltsjahr 2009 die Einnahmen und Ausgaben der Landeshauptstadt in einem nachvollziehbaren Rechenwerk sachgerecht darzustellen. Aktuell sind erst drei Viertel des Haushaltsjahres 2009 verstrichen.
Vor einer Entscheidung über weitere millionenschwere Ausgaben ist es ist es daher unverzichtbar, die Haushaltssituation der Landeshauptstadt nicht nur in einem Finanzstatus, sondern nach den ab 01.10.20010 geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen in einer Planeröffnungsbilanz abzubilden, die den Stadtratsmitgliedern als Entscheidungsgrundlage dient.