FREIE WÄHLER / BÜRGERBÜNDNIS

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Schlagzeilen

01.07.2010 08:00

Schränkt die Gestaltungssatzung den Einzelhandel zu sehr ein?

Teergeflickte Löcher und wackelnde Platten prägen das Bild der Bahnhofstraße, aber den Gewerbetreibenden legt man mit der Gestaltungssatzung ein uniformes vertriebliches Korsett an.

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Pressemitteilungen / Nachrichten FW Saarbrücken

01.07.2010 08:00 von Admin2

Schränkt die Gestaltungssatzung den Einzelhandel zu sehr ein?

Teergeflickte Löcher und wackelnde Platten prägen das Bild der Bahnhofstraße, aber den Gewerbetreibenden legt man mit der Gestaltungssatzung ein uniformes vertriebliches Korsett an.

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01.06.2010 08:00 von Admin2

Ist das Parken in Saarbrücken zu teuer?

Eindeutig: Ja! Die Parkmisere in Saarbrücken ist Folge des katastrophalen Spassbad-Parkhaus-Deals, mit dem Q-Park für mindestens 30 Jahre die Bewirtschaftungsrechte für die meisten Parkflächen übertragen wurden.

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03.05.2010 15:31 von Admin2

Deckungslücke 256 Mio. € bleibt - Stadtmitte am Fluss, macht endlich Schluss

Auch wenn die EU möglicherweise 50 Mill. € und das Bundesverkehrsministerium 64 Mill. € für das  Projekt Stadtmitte am Fluss in Aussicht gestellt haben, so bleibe noch eine Deckungslücke von 256 Mio. €, so der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Prof. Dr. Bernd Richter.

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01.05.2010 08:00 von Admin2

Braucht die Saarmesse ein neues Zukunftskonzept und was könnten des-sen Eckpunkte sein?

Problematische Verkehrsanbindung, bescheidene Parkplatzsituation, vorgegebener Ge-bäudebestand und eine komplexe Vertragsstruktur zwischen Privatunternehmen und öf-fentlicher Hand kennzeichnen die schwierige Ausgangslage der Saarmesse.

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03.04.2010 17:22 von Admin2

Bürgerbegehren zu Stadtmitte am Fluß

"Freie Wähler wollen Bürger abstimmen lassen" berichtet die Ausgabe vom 3.4.2010 der BILD - Zeitung Saarland

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Antrag für mehr Effektivität und Demokratie in den Gremien

14.08.2009 21:38 von teamredaktion

Mehr Demokratie und Effizienz wagen....

An die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken

Rathaus

66111  S A A R B R Ü C K E N

Stadtratssitzung am 25.08.2009

Antrag zur Tagesordnung gemäß § 12 (3) GO SR LHS

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf § 12 (3) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken bitten wir, folgenden Antrag zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 25.08.2009 aufzunehmen:

Antrag für mehr Effektivität und Demokratie in den Gremien

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Anzahl der Sitze in Gremien soll, soweit dies der Beschlusskompetenz des Stadtrates unterliegt aus Kosten- und Effektivitätsgründen deutlich reduziert werden. In Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ist dies durch Herbeiführung entsprechender Beschlüsse zu bewirken.
  2. Die Sitzverteilung und Besetzung von Gremien (Ausschüsse, Beiräte, Zweckverbandsversammlungen, Aufsichtsräte usw.) hat nach § 48 II KSVG dergestalt zu erfolgen, dass jedem Stadtratsmitglied bzw. jeder Fraktion ein Anspruch auf Sitze in Höhe des rechnerischen Mittels der Gesamtzahl der Sitze zur Anzahl der Stadtverordneten getrennt nach Ausschüssen und Aufsichtsgremien zusteht.
  3. Die Verteilung erfolgt in der Form, dass vorab den kleineren Fraktionen ein Auswahlrecht zugestanden wird, wobei Doppelbesetzungen in Gremien nicht erfolgen. Die verbleibenden Gremiensitze werden zwischen den größeren Fraktionen jeweils nach alternierendem Zugriffsrecht, Verständigung oder Los zugeteilt. 

Begründung:

1. Anzahl der Gremiensitze

Die Gesamtzahl der Sitze in Gremien in die Stadtverordnete entsandt oder gewählt werden beläuft sich bei Ausschüssen auf etwa 175 und weiteren Gremien in Form von Aufsichtsräten, Beiräten, Zweckverbandsversammlungen usw. auf etwa 273. Entsprechend dieser kalkulierten Gesamtzahl von ca. 450 Mandaten entfallen rein rechnerisch auf jeden Stadtverordneten etwa 7 Sitze. Eine Vielzahl der Gremien dürfte im Hinblick auf Anzahl und Bedeutung überproportional besetzt sein. Aus Kosten- und Effektivitätsgründen scheint hier in einem ersten Schritt eine Reduzierung der Gremiensitze um ein Drittel auf etwa 300 ausreichend und angemessen. Rechnerisch entfielen dann auf jeden Stadtverordneten immer noch 5 Gremiensitze, was eine deutlich sachgerechtere Wahrnehmung der Funktionen bewirken würde.

2. Vorgesehene Sitzverteilung rechtswidrig

Nach dem Wegfall der 5%-Sperrklausel sind auch kleinere Gruppierungen im Stadtrat vertreten. Nach den bisher vorgelegten Berechnungen entfallen von Einzelfällen abgesehen auf diese Fraktionen oder Einzelvertreter keine Sitze in Gremien. Die Freien Wähler wären mit 14 bzw. 10 Sitzen in Gremien zu berücksichtigen. § 48 II KSVG legt fest, dass bei der Besetzung von Ausschüssen die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke berücksichtigt werden sollen. Dieses „sollen“ ist nach den Zielsetzungen des Gesetzes als „müssen“ zu interpretieren. Ansonsten werden kleinere Fraktionen und Einzelbewerber vom Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess in Gremien ausgeschlossen. Die in § 48 II KSVG bei fehlender Einigung auf die Besetzung anzuwendende Verteilung durch Wahlverfahren mit einer Auszählung nach d’Hondt führt definitiv zum gänzlichen Ausschluss kleinerer Fraktionen. Dies ist mit dem Grundsatz des § 48 II 1 KSVG, der anteiligen Berücksichtigung in Gremien und dem Minderheitenschutz nicht vereinbar.

Das Beispiel der Fraktion Die Linke mit 11 Sitzen im Stadtrat im Vergleich zur FDP mit 6 Sitzen belegt dies überdeutlich. Trotz fast doppelter Anzahl von Stadtratsmitgliedern erhält Die Linke nach dem vorliegenden Berechnungsmodell in Ausschüssen die gleiche Anzahl von Sitzen wie die FDP. Mit Demokratie und Wahlgerechtigkeit hat dies wenig zu tun.

Mit dem schlichten Teilnahmerecht an Ausschusssitzungen ohne Stimmrecht kann dieses Demokratiedefizit nicht korrigiert werden.

3. Auswahlrecht

Ein Auswahlrecht dürfte von den jeweiligen Stadtverordneten nach Interessen, Neigungen und fachlichen Kenntnissen erfolgen. Der Ausschluss von Doppelbesetzungen durch kleine Fraktionen gewährleistet, dass die größeren Fraktionen praktisch in allen Gremien vertreten wären. Die Stadtverordneten nehmen daher insgesamt, gleichberechtigt und demokratisch am politischen Willensbildungsprozess in Ausschüssen und sonstigen Gremien teil, wobei sich kleinere Fraktionen auf Kernbereiche konzentrieren.

Prof. Dr. Bernd Richter
Fraktionsvorsitzender

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