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27.11.2009 01:00 von teamredaktion
unter Bezugnahme auf §§ 12 (3), 36 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken bitten wir, folgenden Antrag zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 01.12.2009 aufzunehmen:
Antrag zur Aussetzung von umsetzungsgefährdenden Beschlussfassungen
Der Stadtrat möge beschließen:
Beschlussfassungen zu Maßnahmen, die eine mögliche
Umsetzung der vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen in dem Gutachten der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner zur Haushaltskonsolidierung
der Landeshauptstadt Saarbrücken von November 2009 in Teilen oder Teilbereichen
behindern, verhindern, unmöglich machen oder durch eine vorgreifliche Beschlussfassung
so weit in die Zukunft verschieben, dass Kostensenkungsaspekte nicht oder nicht
mehr kurzfristig erreicht werden können, werden für die Dauer von drei Monaten
ausgesetzt.
Begründung:
Das Haushaltskonsolidierungsgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner in Form des Abschlussberichts vom November 2009 (218 Seiten nebst Begleitband von 49 Seiten) sollte den Fraktionen in der Sitzung am 24.11.2009 präsentiert und erst danach ausgehändigt werden. Eine Presseveröffentlichung erfolgte bereits in der Bildzeitung am 23.11.2009.
Das Gutachten wurde nach telefonischer Ankündigung am 23.11.2009 um 11.50 Uhr des Amtes für Ratsangelegenheiten der Freie Wähler Fraktion am 24.11.2009 ausgehändigt. Die Präsentation am 24.11.2009 erforderte ergänzend eine ausführliche Auseinandersetzung mit den ausführlichen, substanziellen und sehr gut recherchierten und aufbereiteten Inhalten des Gutachtens in Form einer entsprechenden Analyse. Diese nahm einige Tage in Anspruch und sollte noch zur Stellung eines Initiativantrages am 27.11.2009 vor 12 Uhr durch den Fraktionsvorsitzenden führen.
Im Rahmen einer dienstlichen Verpflichtung hielt sich der Unterzeichner in Berlin auf und sollte planmäßig am 27.11.2009 um 9.55 Uhr am Flughafen Saarbrücken landen. Hiernach wollte er sich in die Fraktion begeben, um den entsprechenden Antrag abzufassen und fristgerecht einzureichen. Auf Grund der Windverhältnisse konnte das Flugzeug nicht in Saarbrücken landen und wurde über Frankfurt/Main umgeleitet. Eine Telefonbenutzung zur Ankündigung des Antrages innerhalb der Dienstzeit war daher nicht mehr möglich. Entsprechend der Praxis zur Fristverlängerung von Anträgen nach § 12 III GO auf sieben Kalendertage wird auch von einer entsprechenden Praxis für Initiativanträge auf drei Kalendertage ausgegangen.
Ein Initiativantrag ist gerechtfertigt, weil mit den für die Stadtratssitzung am 01.12.2009 zur Tagesordnung angekündigten Beschlussfassungen wesentliche Konsolidierungsmaßnahmen unmöglich gemacht würden. Insbesondere geht es um den Vorschlag zur Verringerung der Dezernate von 6 auf 4 gemäß Ziffer 7 des Gutachtens (S.40 – 41) als Maßnahme Nr. 5 mit einem kalkulierten Einsparpotenzial von 400.000 € jährlich, was bei einer erfolgten Wahl von Dezernenten für 10 Jahre ein Gesamtkostenvolumen von 4 Mio. € bedingt.
Es sind daher zunächst substanziell die Ergebnisse des Konsolidierungsgutachtens zu diskutieren und nach Ansicht der Fraktion der Freien Wähler komplett und uneingeschränkt umzusetzen, bevor Beschlüsse gefasst werden, die eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen behindern, verhindern, unmöglich machen oder so weit auf der Zeitschiene in der Umsetzung in die Zukunft verlagern, dass Konsolidierungsmaßnehmen hieraus verpuffen.
Die weitere ausführliche Begründung erfolgt mündlich.