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07.07.2009 00:29 von Admin2
Stadtratssitzung am 07.07.2009
Antrag zur Tagesordnung gemäß § 12 (3) GO SR LHS
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf § 12 (3) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken bitten wir, folgenden Antrag zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 07.07.2009 aufzunehmen:
Der Stadtrat möge beschließen:
Alle Kosten verursachenden Maßnahmen in Verbindung mit dem Projekt Stadtmitte am Fluss außerhalb der Verwaltung der Landeshauptstadt Saarbrücken werden mit sofortiger Wirkung vorläufig gestoppt.
Begründung:
1. Gesamtkosten nicht abschließend kalkulierbar
Die Kosten für das Projekt Stadtmitte am Fluss (nachfolgend: SaF) wurden aktuell von 350 Mio. € um weitere 30 Mio. € auf 380 Mio. € nach oben korrigiert. Eine solide und nachvollziehbare Kalkulation, die ursprünglich einmal mit 120 Mio. € gestartet ist, ist offensichtlich nicht möglich. Damit ist die Machbarkeit des Gesamtprojekts in Frage zu stellen. Auf Grund allgemeiner Erfahrungswerte mit öffentlichen Bauvorhaben ist davon auszugehen, dass die Kosten hierfür weiter in erheblichem Maße steigen. Gesamtkosten von 600 bis 700 Mio. € dürften nicht unrealistisch sein. Allein die Äußerungen der Baudezernentin zur Verlegung der Verkehrsführung während der kalkulierten siebenjährigen Bauphase durch eine „schwimmende“ Verkehrsführung auf die Saar zeigt in erschreckender Weise die planerische Hilflosigkeit.
2. Gesamtverkehrssituation ungelöst
Die Gesamtverkehrssituation in der Innenstadt und die Durchleitung des überregionalen Verkehrs, insbesondere des Schwerlastverkehrs, durch eine großräumige Lösung bleibt ungeklärt. Es wird nur eine citynahe Verteilung der Verkehrsströme geplant. Diese soll durch Einholung eines 350.000,-- € teuren Verkehrsgutachtens aufbereitet werden. Eine Gesamtverkehrsplanung für den überregionalen Verkehr und die weitgehende Entlastung der Innenstadt von überregionalen der Verkehrsströmen von A 1, A 623 mit den Weiterführungen in den Ludwigskreisel und die Dudweiler Str. sowie die A 620 ist auch nicht ansatzweise in die Überlegungen einbezogen.
3. Gesamtkosten ungeklärt und ungesichert
Die Finanzierung für das Projekt SaF ist noch nicht einmal auf Basis der viel zu niedrig kalkulierten Gesamtkosten von derzeit 380 Mio. € gesichert. Es wird nur mit dem Prinzip Hoffnung auf eventuelle Zuschüsse kalkuliert. Belastbare, d.h. verbindliche Kostenbeteiligungszusagen für die Gesamtkosten liegen nicht vor. Für den Ausgleich erwarteter Finanzierungslücken durch weitere Kostensteigerungen gibt es keine Lösung.
4. Vernachlässigung öffentlicher Aufgaben
Die Vernachlässigung von Projekten in Stadtteilen, der Einsatz dringend notwendiger Mittel zur Beseitigung des Renovierungsstaus an öffentlichen Gebäuden und z.B. die Durchführung einer Schulspeisung mit überschaubaren Mitteln sind nicht realisierbar. Während das Projekt SaF allein zwei neue Fußgängerbrücken vorsieht, ist z.B. eine Sanierung der Brücke am Naherholungsgebiet Netzbachweiher unter Hinweis auf Schulden und finanzielle Engpässe nicht möglich.
Es dürfen deshalb zu Lasten der Stadt keine weiteren Kosten verauslagt werden, bevor die vorstehenden Fragen nicht abschließend geklärt sind. Dies bedingt rechtsfeste Finanzierungszusagen für die Gesamtkosten. Die Landeshauptstadt Saarbrücken muss andernfalls damit rechnen, dass ihre geschätzte Verschuldung von 700 bis 800 Mio. € um weitere 200 bis 300 Mio. € auf deutlich über eine Milliarde € steigt. Auf Jahrzehnte hinaus verliert die Landeshauptstadt damit jeglichen finanziellen Handlungsspielraum.
Die vorstehende Begründung zeigt neben den Mängeln des Projekts SaF selbst, dass sich die Landeshauptstadt dieses in der gegenwärtigen Situation überhaupt nicht leisten kann. Dies setzt zwingend im Interesse der Stadt, ihrer Einwohner und den kommenden Generationen den sofortigen Ausgabenstopp voraus. Die Chance für völlig neue Planüberlegungen sollte genutzt werden.